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Complass – Navigate compliance Complass – Navigate compliance

Regelwerk · NIS2 und NIS2UmsuCG

NIS2 umsetzen, ohne Excel-Chaos

Das BSI-Gesetz in der Fassung des NIS2UmsuCG gilt seit dem 6. Dezember 2025. Complass führt von der Einstufung über die zehn Mindestmaßnahmen bis zu Meldewesen und Nachweisen.

Standbild aus dem Kurzfilm „Compliance-Management in 20 Sekunden“
Compliance-Management in 20 Sekunden Projekt, nächster Schritt, Checkliste, Erklärung zur Anwendbarkeit, Audit-Paket. Beispieldaten der Demo-Firma.

Was ist NIS2?

NIS2 ist die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 für ein hohes gemeinsames Cybersicherheitsniveau. In Deutschland setzt das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sie um, vor allem über das BSI-Gesetz: Betroffene Einrichtungen müssen sich registrieren, Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und erhebliche Sicherheitsvorfälle melden; die Geschäftsleitung ist verantwortlich.

Stand der Inhalte:

Bin ich betroffen?

Betroffen sind Unternehmen einer Einrichtungsart aus Anlage 1 oder 2 des BSIG, die eine bestimmte Größe erreichen. Vereinfacht:

Größenschwellen nach § 28 BSIG, vereinfacht
EinstufungBeschäftigteoder Umsatz und Bilanzsumme
Besonders wichtig (Anlage 1)ab 250über 50 Mio. € Umsatz und 43 Mio. € Bilanzsumme
Wichtig (Anlage 1 und 2)ab 50über 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme
Betreiber kritischer Anlagenunabhängig von der Größe–

Die erste Phase im Modul führt durch Zuordnung, Größenschwellen, Konzernstrukturen und Sonderregime, mit Begründung für Ihre Dokumentation.

Kostenlos prüfen, ob NIS2 gilt In wenigen Minuten, ohne Anmeldung.

Rechtsgrundlagen

  • § 28 BSIG§ 28 BSIG Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen(1) Als besonders wichtige Einrichtung gelten - 1. Betreiber kritischer Anlagen, - 2. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top Level Domain Name Registries oder DNS-Diensteanbieter, - 3. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die - a) mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder - b) einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Besonders wichtige und wichtige Einrichtungen
  • § 2 BSIG§ 2 BSIG BegriffsbestimmungenIm Sinne dieses Gesetzes ist oder sind - 1. „Beinahevorfall“ ein Ereignis, das die Verfügbarkeit, Integrität oder Vertraulichkeit gespeicherter, übermittelter oder verarbeiteter Daten oder der Dienste, die über informationstechnische Systeme, Komponenten und Prozesse angeboten werden oder zugänglich sind, beeinträchtigt haben könnte, dessen Eintritt jedoch erfolgreich verhindert worden ist oder aus anderen Gründen …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗Begriffsbestimmungen
  • Art. 2 NIS2-RichtlinieArtikel 2 NIS2-Richtlinie Anwendungsbereich(1) Diese Richtlinie gilt für öffentliche oder private Einrichtungen der in den Anhang I oder II genannten Art, die nach Artikel 2 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG als mittlere Unternehmen gelten oder die Schwellenwerte für mittlere Unternehmen nach Absatz 1 jenes Artikels überschreiten und ihre Dienste in der Union erbringen oder ihre Tätigkeiten dort ausüben. Artikel 3 Absatz 4 des Anhangs dieser Empfehlung …Stand: 26.09.2026 · Quelle: EUR-LexOriginal öffnen (EUR-Lex) ↗Anwendungsbereich
  • Art. 3 NIS2-RichtlinieArtikel 3 NIS2-Richtlinie Wesentliche und wichtige Einrichtungen(1) Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten als wesentliche Einrichtungen: - a) Einrichtungen der in Anhang I aufgeführten Art, die die in Artikel 2 Absatz 1 des Anhangs der Empfehlung 2003/361/EG genannten Schwellenwerte für mittlere Unternehmen überschreiten; - b) qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter und Domänennamenregister der Domäne oberster Stufe sowie DNS-Diensteanbieter, unabhängig von ihrer Größe; - c) …Stand: 26.09.2026 · Quelle: EUR-LexOriginal öffnen (EUR-Lex) ↗Wesentliche und wichtige Einrichtungen

Wichtige Fristen

  1. BSIG in der Fassung des NIS2UmsuCG gilt

  2. Innerhalb von drei Monaten

    Registrierung beim BSI, nachdem ein Unternehmen erstmals oder erneut als Einrichtung gilt

    § 33 BSIG§ 33 BSIG Registrierungspflicht(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sowie Domain-Name-Registry-Dienstleister sind verpflichtet, spätestens drei Monate, nachdem sie erstmals oder erneut als eine der vorgenannten Einrichtungen gelten oder Domain-Name-Registry-Dienste anbieten, dem Bundesamt über eine gemeinsam vom Bundesamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗

  3. 24 Stunden / 72 Stunden / ein Monat

    Frühe Erstmeldung, Meldung und Abschlussmeldung erheblicher Sicherheitsvorfälle

    § 32 BSIG§ 32 BSIG Meldepflichten(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, folgende Informationen an eine vom Bundesamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete gemeinsame Meldestelle zu melden: - 1. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, eine frühe Erstmeldung, in der angegeben wird, ob der …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗

  4. Regelmäßig

    Schulungen der Geschäftsleitung; Umsetzung der Maßnahmen verantworten und überwachen

    § 38 BSIG§ 38 BSIG Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen(1) Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen sind verpflichtet, die von diesen Einrichtungen nach § 30 zu ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. (2) Geschäftsleitungen, die ihre Pflichten nach Absatz 1 verletzen, haften ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den auf die Rechtsform der Einrichtung …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗

Wie Complass hilft

  • 8Phasen
  • 29geführte Schritte
  • 19Dokumentvorlagen
  • 64Anforderungen im Katalog
  • Geführt von der Einstufung bis zum Nachweis

    Acht Phasen: Betroffenheit, Registrierung, Governance, Risiko- und Gap-Analyse, Maßnahmen, Meldewesen und Wirksamkeit.

  • Katalog zu § 30 BSIG / Art. 21 NIS2

    Jede Mindestmaßnahme mit Anwendbarkeit, Status und Nachweis, verknüpfbar mit ISO 27001 und IEC 62443.

  • Meldungen mit Fristen

    Vorfälle nach § 32 BSIG mit Prüffragen, Meldestufen und Countdown im Incident-Management.

  • Für die Geschäftsleitung

    Geschäftsleitungs-Cockpit: Maßnahmen beschließen, Umsetzung je Quartal überwachen und Schulungen nachweisen, jedes Mitglied bestätigt persönlich; dazu der Management-Bericht als PDF.

Die Phasen im Modul

  1. Betroffenheitsprüfung und Einstufung
  2. Registrierung beim BSI und Behördenkommunikation
  3. Governance und Pflichten der Geschäftsleitung
  4. Risikoanalyse und Gap-Analyse
  5. Maßnahmenumsetzung I: Organisation und Resilienz
  6. Maßnahmenumsetzung II: Technik, Menschen und Zugänge
  7. Meldepflichten für erhebliche Sicherheitsvorfälle
  8. Wirksamkeit, Nachweise und kontinuierliche Verbesserung

Katalog: Art. 21 Abs. 2 NIS2 / § 30 Abs. 2 BSIG – Mindestmaßnahmen

NIS2 in Complass: was Sie mindestens brauchen

Wenn NIS2 für Sie gilt, deckt diese Auswahl die Pflichten in Complass ab. Ob das so ist, zeigt der kostenlose Betroffenheits-Check.

Mindestauswahl NIS2

Paket Start, Größe S

199 € netto pro Monat

  • NIS2: Risikomanagement-Maßnahmen und Meldepflichten; Meldungen bereiten Sie im Incident-Management vor (inklusive). (§§ 30, 32 BSIG (öffnet in neuem Tab))
  • Geschäftsleitungs-Cockpit: Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. (§ 38 BSIG (öffnet in neuem Tab))
  • Incident-Management
  • DSGVO, KI-Verordnung und Hinweisgeberschutz (HinSchG) (Basisschutz)

Empfohlen

Business

590 € netto pro Monat

Mehr Wirkung mit Asset-Management und Zonen, Lieferantenmanagement und Notfallmanagement (BCM), Platz für 10 Nutzer und 2 Regelwerke.

Bei jährlicher Zahlung, 12 Monate Mindestlaufzeit. Monatliche Zahlung mit 15 % Aufschlag. Alle Preise netto zzgl. USt., Stand 06.11.2026. Alle Pakete und Bausteine in der Preisübersicht

Die Pflichten können Sie auch ohne Complass erfüllen. Complass unterstützt bei Umsetzung und Nachweis und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Hinweise

Häufige Fragen

Wir sind Zulieferer eines betroffenen Unternehmens. Betrifft uns NIS2?

Nicht unmittelbar, wenn Sie selbst nicht unter § 28 BSIG fallen. Ihre Kunden müssen aber die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen und fragen deshalb oft Nachweise an. Diese können Sie mit Complass, z. B. über ISO 27001, strukturiert erbringen.

Brauche ich zusätzlich ISO 27001?

Das BSIG schreibt keine Zertifizierung vor. ISO/IEC 27001 ist aber ein bewährter Rahmen; in Complass verknüpfen Sie beide Kataloge, sodass Nachweise für beide gelten.

Complass mit Ihren eigenen Daten testen

Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.