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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Nutzung von Complass
Software-as-a-Service, nur für Unternehmer · Stand: 6. November 2026. Anbieter und Vertragspartner ist die Complass GmbH.
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich, nur Unternehmer
- Anbieter und Vertragspartner ist die Complass GmbH, Kölner Tor 31, 40625 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Marc Linden (nachfolgend „Complass“). Eingetragen im Handelsregister: Amtsgericht Düsseldorf, HRB 114916. Kontaktadressen nennt das Impressum.
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software-as-a-Service-Lösung „Complass“ (nachfolgend „Portal“) einschließlich der kostenlosen Testphase sowie für zusätzlich gebuchte Leistungen nach § 19.
- Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen (nachfolgend „Kunde“). Verträge mit Verbrauchern schließt Complass nicht. Der Kunde bestätigt bei Registrierung und Bestellung, für ein Unternehmen zu handeln. Complass kann einen Nachweis der Unternehmereigenschaft verlangen und eine Bestellung ablehnen, wenn Anhaltspunkte für ein Handeln als Verbraucher bestehen. Complass schließt keine Verträge mit Unternehmen mit Sitz in Russland, Belarus, Nordkorea oder Iran, mit Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die in Sanktionslisten der Europäischen Union geführt werden, oder mit Unternehmen, die zu 50 % oder mehr im Eigentum oder unter der Kontrolle solcher Personen stehen. Bestellungen von Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union nimmt Complass erst nach Prüfung von Sitz, Unternehmereigenschaft und Sanktionslisten an; Complass kann dafür Nachweise verlangen, etwa einen Registerauszug oder eine Bescheinigung der Steuerbehörde des Sitzstaates. Der Kunde teilt Complass unverzüglich mit, wenn sich sein Sitz oder seine Eigentums- oder Kontrollverhältnisse in einer für diese Prüfung erheblichen Weise ändern, und stellt das Portal weder Personen in Russland oder Belarus noch gelisteten Personen zur Verfügung. Complass kann eine Bestellung ablehnen, Leistungen aussetzen und einen bestehenden Vertrag fristlos kündigen, soweit die Erfüllung gegen Sanktionsvorschriften der Europäischen Union oder Deutschlands verstoßen würde; Ansprüche des Kunden hieraus bestehen nicht, soweit Complass die Umstände nicht zu vertreten hat.
- Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Complass ihnen nicht ausdrücklich widerspricht, es sei denn, Complass stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
- Individuelle Vereinbarungen, insbesondere ein Angebot von Complass, gehen diesen AGB vor. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 18) geht diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
§ 2 Vertragsschluss und Einbeziehung
- Die Darstellung der Pakete, Preise, Regelwerke und Bausteine auf der Website ist kein bindendes Angebot.
- Testphase. Mit Absenden des Formulars „Testphase starten“ gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines unentgeltlichen Testvertrags nach § 7 ab. Vor dem Absenden bestätigt er durch Setzen von Häkchen, dass er für ein Unternehmen handelt, diese AGB gelesen hat und akzeptiert und den Vertrag zur Auftragsverarbeitung (§ 18) für das genannte Unternehmen schließt; AGB und Vertrag zur Auftragsverarbeitung sind dabei verlinkt. Der Vertrag kommt mit der Freischaltung des Kontos nach Bestätigung der E-Mail-Adresse zustande.
- Bestellung per Formular. Mit dem Absenden des Bestellformulars („Verbindlich bestellen“) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss des Abonnements ab, an das er zwei Wochen gebunden ist. Complass bestätigt den Eingang der Bestellung per E-Mail; diese Eingangsbestätigung ist noch keine Annahme. Vor der Bearbeitung bestätigt der Kunde seine E-Mail-Adresse über einen Link. Der Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung von Complass per E-Mail oder mit der Freischaltung des Zugangs zustande, je nachdem, was zuerst eintritt. Complass kann eine Bestellung ohne Angabe von Gründen ablehnen.
- Online-Buchung. Bietet Complass die Buchung im Portal mit Online-Zahlung an („Abo buchen“), wählt der Kunde Paket, Regelwerke, Bausteine, Mengen und Zahlweise und sieht vor Abgabe der Bestellung eine Übersicht mit Mindestlaufzeit, Verlängerung, Kündigungsfrist, Lesezugriff nach Vertragsende, erster Rechnung und Betrag der ersten Laufzeit. Der Kunde wird zur Zahlungsseite des Zahlungsdienstleisters (§ 9 Abs. 4) weitergeleitet oder wählt den Kauf auf Rechnung. Durch Setzen der Häkchen „Ich bestelle für ein Unternehmen (nicht als Verbraucher)“ und „Ich habe die AGB gelesen und akzeptiere sie“ und Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn Complass die Bestellung per E-Mail bestätigt oder das Abonnement freischaltet, je nachdem, was zuerst geschieht.
- Bis zum Absenden kann der Kunde seine Eingaben im jeweiligen Formular jederzeit erkennen und korrigieren oder den Vorgang abbrechen.
- Complass speichert je Zustimmung die akzeptierte Fassung dieser AGB und des Vertrags zur Auftragsverarbeitung mit Datum, Versionskennung und Prüfsumme und übermittelt dem Kunden den Vertragstext (Bestellung mit Auswahl und Preisen) mit der Eingangs- und der Auftragsbestätigung per E-Mail. Die jeweils aktuelle Fassung steht auf der Website von Complass zum Abruf, Speichern und Drucken bereit.
- Für Unternehmer im Sinne von § 14 BGB finden § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Satz 2 BGB keine Anwendung.
- Vertragssprache ist Deutsch. Bestellt der Kunde über die englische Oberfläche, erhält er die englische Lesefassung; maßgeblich bleibt die deutsche Fassung (§ 21 Abs. 4).
§ 3 Leistungsbeschreibung
- Complass stellt dem Kunden das Portal als internetbasierte Software zur Nutzung über das Internet bereit (Software-as-a-Service). Das Portal unterstützt den Kunden bei der Organisation, Dokumentation, Steuerung und dem Nachweis von Maßnahmen zu Informationssicherheits-, Datenschutz- und Compliance-Anforderungen (zum Beispiel ISO/IEC 27001, IEC 62443, NIS2, Cyber Resilience Act, Maschinenverordnung, DORA, KI-Verordnung), mit Vorlagen, Checklisten, Katalogen, Aufgaben-, Risiko-, Asset-, Vorfall- und Nachweisverwaltung, Berichten und Exportfunktionen.
- Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der Bestellübersicht bzw. dem Angebot (Paket, Regelwerke, Bausteine, Nutzer, Speicher, Projekte und weitere Mengen) in Verbindung mit der Leistungsbeschreibung auf der Website in der bei Bestellung gültigen, mit Datum gekennzeichneten Fassung.
- Je nach gebuchtem Paket und Baustein gehören insbesondere folgende Funktionen zum Leistungsumfang:
- Versand von Sicherheitshinweisen des Kunden an Nutzer und Kunden seiner Produkte per E-Mail und deren Veröffentlichung auf einer vom Kunden eingeschalteten öffentlichen Seite (Art. 14 Abs. 8 Cyber Resilience Act), einschließlich Verwaltung der Empfängerlisten mit An- und Abmeldung;
- Anbindung an Microsoft Teams (Benachrichtigungen in Kanäle des Kunden) und an Jira (Anlegen von Vorgängen aus Maßnahmen und Übernahme des Status) in der Umgebung des Kunden;
- befristete Zugänge für externe Prüfer mit Lesezugriff auf ausgewählte Bereiche, Kommentaren und Nachweisanforderungen;
- „Nachweis der Leitungspflichten“: Zusammenstellung der im Portal dokumentierten Vorgänge zu den Leitungspflichten der Geschäftsleitung für einen Zeitraum als PDF mit elektronischem Siegel und öffentlicher Prüfseite von Complass (§ 4 Abs. 5);
- Trust Center des Kunden zur Bereitstellung von Sicherheitsunterlagen an dessen Interessenten und Kunden;
- Nutzung als installierbare Web-App.
- Als „In Vorbereitung“ gekennzeichnete Regelwerke, Bausteine und Funktionen sind nicht Vertragsgegenstand, bis sie gesondert gebucht werden.
- Complass entwickelt das Portal laufend weiter. Complass darf Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, wenn die vertraglich vereinbarte Kernfunktionalität erhalten bleibt und die Änderung für den Kunden zumutbar ist, insbesondere aus Gründen der Sicherheit, wegen gesetzlicher Änderungen oder des technischen Fortschritts. Wesentliche Einschränkungen kündigt Complass mindestens 6 Wochen vorher in Textform an; der Kunde kann in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens außerordentlich kündigen.
- Inhalte zu Gesetzen, Normen und Regelwerken (zum Beispiel Zusammenfassungen, Fristen, Vorlagen, Checklisten, Zuordnungen) stellt Complass als allgemeine Informationen nach dem jeweils angegebenen Stand mit fachlicher Sorgfalt bereit. Sie sind nicht auf den Einzelfall des Kunden zugeschnitten. Normtexte Dritter stellt Complass nur im Rahmen der jeweiligen Lizenzen zur Verfügung.
§ 4 Werkzeug, keine Rechtsberatung, keine Behördenmeldung
- Complass stellt ein Software-Werkzeug bereit. Complass prüft keinen Einzelfall des Kunden, erteilt keinen Rechtsrat und erbringt keine Rechtsdienstleistungen im Sinne des § 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes. Ob und welche gesetzlichen oder normativen Pflichten den Kunden treffen und ob er sie erfüllt, prüft und entscheidet der Kunde selbst, bei Bedarf mit eigenen rechtlichen Beratern.
- Checks und Rechner im Portal und auf der Website (zum Beispiel Betroffenheitscheck, KI-Risikoklassen-Check, Fristenrechner) werten die Angaben des Kunden nach festen Regeln aus. Sie sind unverbindliche Orientierungshilfen; eine Prüfung durch Complass findet nicht statt.
- Vorschläge der KI-Ausfüllhilfe (§ 5) sind Formulierungsvorschläge. Sie können fehlerhaft, unvollständig oder veraltet sein. Der Kunde prüft jeden Vorschlag vor der Übernahme und verantwortet den gespeicherten Inhalt.
- Das Portal bildet Melde- und Vorfallprozesse ab und unterstützt bei deren Dokumentation. Es übermittelt keine Meldungen an Behörden oder Dritte; die fristgerechte Meldung ist Aufgabe des Kunden.
- Der Nachweis der Leitungspflichten (§ 3 Abs. 3) belegt, welche Vorgänge im Portal dokumentiert wurden und dass diese Dokumentation unverändert ist. Er bewertet weder die Inhalte noch die Erfüllung von Pflichten und stellt keine Freistellung von einer Haftung dar. Eine Zertifizierung oder behördliche Anerkennung schuldet Complass nicht.
- Bucht der Kunde eine Umsetzungsbegleitung (§ 19), umfasst sie die Einrichtung des Portals, Schulung und die Strukturierung der Dokumentation des Kunden. Sie umfasst keine Prüfung, ob und welche Pflichten den Kunden treffen, und keine rechtliche Bewertung seiner Dokumente. Für die Ergebnisse, die der Kunde mit dem Portal erstellt, und für deren Verwendung ist der Kunde verantwortlich.
§ 5 KI-Funktionen
- Soweit gebucht, kann der Kunde die KI-Ausfüllhilfe nutzen. Sie ist je Unternehmen standardmäßig ausgeschaltet und wird vom Kunden in den Unternehmenseinstellungen eingeschaltet.
- Die KI-Ausfüllhilfe erzeugt Vorschläge für einzelne Felder auf Basis der im Portal hinterlegten Quellen und der Angaben des Kunden. Vorschläge werden nie automatisch gespeichert; sie werden erst übernommen, wenn eine Person sie aktiv übernimmt oder bearbeitet und speichert. § 4 Abs. 3 gilt.
- Für die KI-Ausfüllhilfe setzt Complass die Amazon Web Services EMEA SARL (Amazon Bedrock, Verarbeitung in der Region Frankfurt, Deutschland) als Unterauftragsverarbeiter ein. Erkennbare personenbezogene Angaben werden vor der Übermittlung durch Platzhalter ersetzt. Der Anbieter verwendet Eingaben nach seinen Vertragsbedingungen nicht zum Training eigener Modelle und speichert sie nicht.
- Nutzungsmengen (Vorschläge je Monat) richten sich nach der Bestellung.
§ 6 Pflichten des Kunden
- Der Kunde benennt mindestens einen Hauptbenutzer (Administrator) und verwaltet Zugänge und Berechtigungen seiner Nutzer selbst. Er hält Zugangsdaten geheim und meldet den Verdacht eines Missbrauchs unverzüglich.
- Die Anmeldung erfordert stets einen zweiten Faktor (Mehr-Faktor-Authentifizierung); ein Verzicht ist nicht vorgesehen.
- Der Kunde stellt sicher, dass eingegebene Inhalte und hochgeladene Dateien keine Rechte Dritter oder gesetzlichen Vorschriften verletzen und keine Schadsoftware enthalten.
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) sind im Portal nicht vorgesehen und sollen nicht in Freitextfeldern oder Dateien hinterlegt werden.
- Zugänge sind auf Personen des Kunden und von ihm beauftragte Personen (zum Beispiel Berater, externe Prüfer) beschränkt, die er selbst einlädt oder denen er nach den folgenden Sätzen Zugang gibt. Für deren Nutzung ist der Kunde verantwortlich. Eine Weitergabe an Dritte zu deren eigener Nutzung ist nicht gestattet. Der Kunde kann Partnern von Complass im Portal Zugang geben (Partnercode oder Annahme einer Anfrage des Partners) und legt dabei Obergrenze, Bereiche und Enddatum fest; er kann den Zugang jederzeit verlängern, einschränken oder beenden. Legt ein Partner das Unternehmenskonto für den Kunden an, erhält der Partner Zugang erst, nachdem der Kunde dies beim ersten Anmelden bestätigt hat. Partner handeln im Auftrag des Kunden und sind keine Erfüllungsgehilfen von Complass; für die Auswahl des Partners und einen Vertrag nach Art. 28 DSGVO mit ihm ist der Kunde verantwortlich. Endet die Zusammenarbeit von Complass mit einem Partner, endet auch dessen Zugang; Complass informiert den Kunden darüber in Textform.
- Der Kunde sichert Inhalte, die er außerhalb des Portals benötigt, durch die bereitgestellten Exportfunktionen in eigener Verantwortung.
- Nutzt der Kunde den Versand von Sicherheitshinweisen (§ 3 Abs. 3), stellt er sicher, dass für die von ihm importierten oder eingetragenen Empfängeradressen eine Rechtsgrundlage besteht. Einzelheiten regelt der Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
- Richtet der Kunde Anbindungen an eigene Systeme ein (zum Beispiel Microsoft Teams, Jira oder die Bereitstellung von Benutzern aus Microsoft Entra ID), überträgt bzw. liest Complass Daten in dem vom Kunden eingestellten Umfang. Für die Verarbeitung in diesen Systemen ist der Kunde verantwortlich.
- Bucht der Kunde das Zusatzmodul „Alarmierung per SMS und Anruf“, hinterlegt er nur Rufnummern von Personen, die er hierzu berechtigt hat, und informiert sie über die Alarmierung. Der Versand erfolgt über den im Vertrag zur Auftragsverarbeitung genannten Unterauftragsverarbeiter.
§ 7 Testphase
- Der Kunde kann das Portal einmalig je Unternehmen (E-Mail-Domain) 14 Tage kostenlos und ohne Angabe von Zahlungsdaten testen. Die Testphase endet automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur durch eine Bestellung nach § 2 Abs. 3 oder 4.
- In der Testphase stehen die gewählten Regelwerke und Funktionen zur Ansicht und Bearbeitung zur Verfügung. Zum Schutz der Inhalte gelten Einschränkungen: Wasserzeichen, gesperrte Druckansicht, gekürztes Kopieren längerer Textauswahlen. Der Download der eigenen personenbezogenen Daten jeder Person unter „Mein Konto“ bleibt jederzeit möglich.
- Datei-Exporte und Downloads erzeugter Inhalte sind während der Testphase gesperrt. Endet die Testphase ohne Bestellung, wechselt das Konto in den Lesemodus; die Inhalte werden danach nach vorheriger Ankündigung gelöscht. Der Kunde kann jederzeit die vollständige Löschung verlangen. Auf Anfrage in Textform vor der Löschung gibt Complass dem Kunden die von ihm selbst eingegebenen personenbezogenen Daten binnen 14 Tagen als Rohdaten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format heraus. Ein Anspruch auf einen fachlichen Export (Dokumente, Berichte, Vorlagen, Kataloge) besteht für nie bezahlte Testkonten nicht.
- Für die Testphase gelten im Übrigen diese AGB mit Ausnahme der Regelungen zu Vergütung, Laufzeit und Verfügbarkeit (§§ 8 bis 11).
- In der unentgeltlichen Testphase haftet Complass nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie in den Fällen des § 16 Abs. 1.
§ 8 Laufzeit, Verlängerung, Kündigung
- Das Abonnement hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten ab Freischaltung, bei jährlicher Zahlung im Voraus ebenso wie bei monatlicher Zahlung.
- Es verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn es nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung ist im Portal unter „Lizenz und Nutzung“ oder in Textform an Complass möglich. Complass erinnert die Hauptbenutzer des Kunden spätestens 30 Tage vor Ablauf der Kündigungsfrist per E-Mail.
- Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für Complass liegt insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung eines nicht unerheblichen Betrags trotz Mahnung länger als 30 Tage in Verzug ist oder das Portal trotz Abmahnung missbräuchlich nutzt.
- Wechsel zu einem anderen Anbieter (Data Act). Der Kunde kann jederzeit mit einer Frist von höchstens 2 Monaten in Textform verlangen, zu einem anderen Anbieter oder zu einer eigenen Infrastruktur zu wechseln (Kapitel VI der Verordnung (EU) 2023/2854). Mit dem erfolgreichen Abschluss des Wechsels nach § 14 Abs. 3 endet der Vertrag. Die Zahlungspflicht endet mit dem Vertragsende; im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit danach erstattet Complass anteilig. Wechselentgelte und Entgelte für den Datenexport erhebt Complass nicht.
- Der Ablauf des Wechsels, Übergangszeitraum, Datenabruf und Löschung richten sich nach § 14.
- Die Freischaltung kann aus Kulanz bis zu 7 Tage über das Laufzeitende hinaus bestehen bleiben. Daraus entsteht weder eine Vertragsverlängerung noch ein Anspruch des Kunden.
§ 9 Preise und Zahlung
- Es gelten die Preise der bei Bestellung gültigen Preisliste (mit Stand-Datum) bzw. des Angebots. Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Kunden mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat und gültiger USt-IdNr. schuldet der Kunde die Umsatzsteuer (Reverse Charge). Für Kunden mit Sitz außerhalb der Europäischen Union ist die Leistung in Deutschland nicht steuerbar; Complass weist keine deutsche Umsatzsteuer aus. Steuern und Abgaben am Sitz des Kunden, einschließlich einer dort geschuldeten Umsatz- oder Verkaufssteuer, trägt der Kunde.
- Der Kunde zahlt jährlich im Voraus oder monatlich. Bei monatlicher Zahlung gilt ein Aufschlag von 15 % auf den Listenpreis; die Mindestlaufzeit nach § 8 Abs. 1 gilt auch dann.
- Die Zahlung erfolgt per Rechnung und Überweisung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum, bei jährlicher Zahlweise im Voraus für die Laufzeit, bei monatlicher Zahlweise monatlich. Einmalige Leistungen werden mit der ersten Rechnung berechnet.
- Bietet Complass eine Online-Zahlung an, wickelt Complass sie über den Zahlungsdienstleister Stripe ab (Stripe Payments Europe, Limited, 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin 2, Irland). Bei der Online-Buchung erstellt Stripe die Rechnung im Namen von Complass, auch bei Zahlung auf Rechnung; bei einer Bestellung per Formular erstellt Complass die Rechnung selbst. Der Kunde gibt Zahlungsdaten (Karte oder SEPA-Lastschrift) direkt bei Stripe ein; Complass speichert keine vollständigen Karten- oder Kontodaten. Je nach Zahlungsart gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe für das jeweilige Zahlungsmittel. Bei SEPA-Lastschrift erteilt der Kunde ein Lastschriftmandat; die Vorabankündigung erfolgt spätestens 2 Tage vor Fälligkeit, auch per E-Mail oder mit der Rechnung. Zahlungsmittel und Rechnungsanschrift kann der Kunde im Portal unter „Lizenz und Nutzung“ über das Kundenportal von Stripe ändern; Kündigung und Paketwechsel erfolgen nur im Portal von Complass. Einzelheiten zu Daten und Rolle von Stripe nennt die Datenschutzerklärung.
- Rechnungen stellt Complass elektronisch bereit (Abruf im Portal und per E-Mail). Der Kunde stimmt dem Empfang elektronischer Rechnungen zu. Soweit gesetzlich vorgeschrieben, stellt Complass Rechnungen als E-Rechnung in einem zulässigen strukturierten Format aus.
- Erweiterungen des Leistungsumfangs (weitere Regelwerke, Bausteine, Nutzer, Speicher, Projekte) werden sofort wirksam und für den laufenden Abrechnungszeitraum anteilig berechnet. Reduzierungen werden zum Ende der laufenden Laufzeit wirksam. Rabattcodes gelten nur nach Maßgabe ihrer bei der Einlösung angezeigten Bedingungen (Höhe, Dauer, Leistungen), je Bestellung ein Code.
- Preisänderungen zur Verlängerung. Complass kann die Preise der Preisliste höchstens einmal innerhalb von zwölf Monaten ändern. Während der laufenden Laufzeit bleibt der vereinbarte Preis für die gebuchten Leistungen unverändert; ein geänderter Preis gilt für ein laufendes Abonnement frühestens ab der nächsten Verlängerung. Complass legt eine Preiserhöhung nach billigem Ermessen fest. Eine Preiserhöhung beträgt je Verlängerung höchstens 8 % des bisherigen Preises des jeweiligen Leistungsbestandteils. Eine automatische Anpassung an einen Preisindex findet nicht statt.
- Complass kündigt eine Preiserhöhung spätestens vier Monate vor dem Ende der laufenden Laufzeit in Textform an, per E-Mail an die Hauptbenutzer des Kunden und zusätzlich im Portal unter „Lizenz und Nutzung“. Die Ankündigung nennt den bisherigen und den neuen Preis, den Tag, ab dem der neue Preis gilt, sowie die Frist und den Weg der Kündigung. Ist der Kunde mit dem neuen Preis nicht einverstanden, kann er das Abonnement bis 3 Monate vor Ablauf der Laufzeit zum Laufzeitende kündigen, ohne dass ihm dadurch Kosten entstehen; hierauf weist Complass in der Ankündigung ausdrücklich hin. Kündigt der Kunde nicht, verlängert sich das Abonnement zu dem angekündigten Preis.
- Kündigt Complass eine Preiserhöhung nicht rechtzeitig nach Abs. 8 an, gilt für die folgende Laufzeit der bisherige Preis; die Erhöhung kann frühestens zur darauf folgenden Verlängerung wirksam werden. Senkt Complass die Preise der Preisliste, gilt der niedrigere Preis ab der nächsten Verlängerung ohne gesonderte Ankündigung.
- Keine Preisänderung im Sinne der Abs. 7 bis 9 sind das vereinbarte Ende eines befristeten Rabatts (etwa eines Pilotpreises), Erweiterungen, die der Kunde selbst bucht (für die hinzugebuchten Bestandteile gilt die bei Buchung gültige Preisliste; die bereits gebuchten Bestandteile behalten ihren Preis bis zur Verlängerung), sowie Änderungen der gesetzlichen Umsatzsteuer. Individuell vereinbarte Preise gehen dieser Regelung vor.
- Partner. Gibt der Kunde in der Testphase oder bei der Bestellung einen Partnercode an oder legt ein Partner das Unternehmenskonto für ihn an, ordnet Complass den Kunden diesem Partner zu. Der Partner kann von Complass für die Empfehlung eine Provision erhalten; die Preise für den Kunden ändern sich dadurch nicht. Complass teilt dem zugeordneten Partner Firmenname, gebuchtes Paket, Vertragsstatus, die gezahlten Beträge und die darauf entfallende Provision mit. Die Zuordnung allein gibt dem Partner keinen Zugang zu Inhalten des Kunden; dafür gilt § 6 Abs. 5.
- Kunden außerhalb der Europäischen Union. Complass stellt Rechnungen in Euro. Der Kunde zahlt per Überweisung ohne Abzug; Entgelte seiner Bank und zwischengeschalteter Banken sowie Wechselkurskosten trägt der Kunde, und die Zahlung gilt in Höhe des bei Complass gutgeschriebenen Betrags als geleistet. Ist der Kunde nach dem Recht seines Sitzstaates verpflichtet, von Zahlungen an Complass Steuern einzubehalten (Quellensteuer), erhöht sich der zu zahlende Betrag so, dass Complass nach dem Einbehalt den vereinbarten Betrag erhält; der Kunde führt die einbehaltene Steuer fristgerecht ab und übermittelt Complass innerhalb von 30 Tagen eine amtliche Bescheinigung darüber. Complass wirkt an der Anwendung eines Doppelbesteuerungsabkommens mit und stellt dafür erforderliche Bescheinigungen, etwa eine Ansässigkeitsbescheinigung, auf Anfrage bereit; soweit das Abkommen den Einbehalt mindert, mindert sich die Erhöhung entsprechend.
§ 10 Zahlungsverzug
- Ist eine Zahlung bei Fälligkeit nicht eingegangen oder schlägt ein Lastschrifteinzug bzw. eine Kartenbelastung fehl, informiert Complass den Kunden per E-Mail. Für den Verzug gelten die gesetzlichen Vorschriften (§§ 286, 288 BGB), insbesondere Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz und die Pauschale nach § 288 Abs. 5 BGB.
- Ist der Kunde nach einer Mahnung mit Fristsetzung von mindestens 14 Tagen weiterhin in Verzug, kann Complass nach weiterer Ankündigung in Textform mit Frist von 7 Tagen den Zugang auf den Lesezugriff beschränken, bis die fälligen Beträge bezahlt sind. Lesen und Exportieren der Daten bleiben möglich. Mit Zahlungseingang wird der Zugang unverzüglich wieder freigeschaltet.
- Kosten fehlgeschlagener Lastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, trägt der Kunde.
- Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 11 Verfügbarkeit und Wartung
- Complass stellt das Portal mit einer Verfügbarkeit von 99,5 % im Jahresmittel bereit, gemessen an der Erreichbarkeit am Übergabepunkt des Rechenzentrums ins Internet. Gutschriften für Unterschreitungen sieht diese Zusage nicht vor; die gesetzlichen Rechte des Kunden bleiben unberührt.
- Angekündigte Wartungsarbeiten zählen bis zu 8 Stunden je Kalendermonat nicht als Ausfallzeit. Wartungen kündigt Complass im Portal unter „Systemzustand“ an.
- Ausgenommen sind Ausfälle durch Umstände außerhalb des Einflussbereichs von Complass (zum Beispiel höhere Gewalt, Störungen des Internets) sowie durch Angriffe, die trotz angemessener Schutzmaßnahmen erfolgen.
§ 12 Nutzungsrechte, Rechte an Inhalten
- Complass räumt dem Kunden für die Vertragsdauer das einfache, nicht übertragbare Recht ein, das Portal im gebuchten Umfang über das Internet für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Eine Überlassung des Quellcodes oder eine lokale Installation ist nicht geschuldet.
- Die Nutzung durch verbundene Unternehmen bedarf einer gesonderten Vereinbarung.
- Alle Daten und Inhalte, die der Kunde eingibt oder hochlädt (Kundendaten), bleiben im Verhältnis zu Complass dem Kunden zugeordnet. Complass nutzt sie nur zur Vertragserfüllung und nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.
- An Dokumenten und Inhalten, die der Kunde während der Vertragslaufzeit oder des Lesezugriffs exportiert hat, erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbefristetes Recht, diese für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen, zu vervielfältigen und anzupassen, einschließlich der Weitergabe an Auditoren, Zertifizierungsstellen, Behörden und Berater. Ein Weitervertrieb der Vorlagen an Dritte ist nicht gestattet.
§ 13 Support
- Support erfolgt über das Ticket-System im Portal und per E-Mail an die im Portal angezeigte Support-Adresse. Bei Störungen, die die Nutzung des Portals verhindern oder wesentlich einschränken, gibt Complass eine erste Antwort spätestens am nächsten Werktag, bei sonstigen Anfragen innerhalb von 2 Werktagen. Werktage sind Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage in Nordrhein-Westfalen.
- Support-Zugriffe auf die Sicht des Kunden erfolgen nur mit dessen ausdrücklicher, zeitlich befristeter Freigabe und werden im Kundenprotokoll erfasst. Ein Notzugriff ohne Support-Freigabe ist nur zulässig, wenn der Kunde ihn vorher im Portal erlaubt hat, und nur nach Maßgabe des Vertrags zur Auftragsverarbeitung (dort Abschnitt C Nr. 2).
§ 14 Datensicherung, Vertragsende, Datenexport und Anbieterwechsel
- Datensicherung. Complass sichert die Kundendaten täglich verschlüsselt, mit einer täglichen Kopie außerhalb des Servers in einem Rechenzentrum in Deutschland und einer monatlichen Offline-Kopie auf einem verschlüsselten Datenträger. Sicherungen werden nach spätestens 60 Tagen gelöscht oder überschrieben.
- Lesezugriff und Export nach Vertragsende. Nach Ende eines bezahlten Vertrags erhält der Hauptbenutzer 12 Monate Lesezugriff, um Inhalte zu lesen und zu exportieren, unter anderem als Word-, OpenDocument-, PDF-, Excel-, CSV- und JSON-Dateien sowie als vollständiges Compliance-Paket im ZIP-Format mit Prüfsummen. Weitere Zugänge werden gesperrt, aber nicht gelöscht. Für Testkonten gilt § 7 Abs. 3.
- Anbieterwechsel (Data Act). Verlangt der Kunde einen Wechsel nach § 8 Abs. 4, gilt: (a) Complass unterstützt den Wechsel und stellt die exportierbaren Daten und digitalen Vermögenswerte nach Abs. 4 bereit; (b) der Übergangszeitraum beträgt höchstens 30 Kalendertage ab Ablauf der Frist nach § 8 Abs. 4; ist dies technisch nicht machbar, teilt Complass dies binnen 14 Werktagen mit Begründung mit und nennt einen alternativen Zeitraum von höchstens 7 Monaten; (c) während des Übergangszeitraums bleibt das Portal voll nutzbar; (d) danach steht der Lesezugriff nach Abs. 2 als Abrufzeitraum von mindestens 30 Tagen zur Verfügung; (e) Complass erhebt keine Wechselentgelte und keine Entgelte für den Datenexport; (f) Complass beschreibt die Exportformate und Datenstrukturen öffentlich und hält sie für den gesamten Übergangs- und Abrufzeitraum stabil.
- Exportierbare Daten. Exportierbar sind alle vom Kunden eingegebenen oder hochgeladenen Daten und Dateien, die im Portal erzeugten Dokumente, Kataloge, Berichte und Protokolle des Kunden sowie Metadaten (zum Beispiel Status, Zuständigkeiten, Zeitpunkte). Nicht exportiert werden Daten, die nur dem internen Betrieb dienen (zum Beispiel Passwort-Hashes, MFA-Geheimnisse, Schlüssel, Sicherheitsprotokolle zu Angriffen, interne Notizen von Complass), sowie urheberrechtlich geschützte Normtexte Dritter, soweit Lizenzen dies ausschließen. Formate, Datenstrukturen und Ausnahmen beschreibt Complass auf der Seite „Anbieterwechsel und Datenexport“ der Website.
- Löschung. Nach Ablauf des Lesezugriffs löscht Complass die Daten nach vorheriger Ankündigung frühestens 30 Tage später vollständig, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten bestehen (zum Beispiel Rechnungsdaten). Auf Verlangen löscht Complass früher. Daten in Sicherungen werden mit dem Sicherungszyklus nach Abs. 1 gelöscht.
- Eigene personenbezogene Daten. Jede Person kann unter „Mein Konto“ jederzeit ihre eigenen personenbezogenen Daten als JSON-Datei herunterladen, auch in der Testphase. Unternehmensdaten des Kunden sind darin nicht enthalten.
- Einstellung des Dienstes. Der Kunde kann seine Daten während der Vertragslaufzeit jederzeit im Portal im Format nach Abs. 4 exportieren. Beabsichtigt Complass, den Dienst einzustellen, kündigt Complass dies dem Kunden mindestens 90 Tage vorher in Textform an und hält den Zugang mit Exportfunktion bis zur Einstellung offen. Im Voraus gezahlte Entgelte für die Zeit nach der Einstellung erstattet Complass anteilig.
§ 15 Gewährleistung
- Complass gewährleistet die vereinbarte Beschaffenheit des Portals während der Vertragslaufzeit. Mängel zeigt der Kunde unverzüglich in Textform mit nachvollziehbarer Beschreibung an.
- Complass beseitigt Mängel innerhalb angemessener Frist durch Nachbesserung oder Umgehungslösung. Schlägt dies fehl, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu. Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB) ist ausgeschlossen.
- Für die rechtliche Richtigkeit oder Vollständigkeit von Ergebnissen im Sinne von § 4 übernimmt Complass keine Gewähr.
§ 16 Haftung
- Complass haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, nach dem Produkthaftungsgesetz, im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie und bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet Complass nur für den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, insbesondere die Bereitstellung des Portals im vereinbarten Umfang, die Datensicherung nach § 14 Abs. 1 und die Einhaltung der vereinbarten Maßnahmen zum Schutz der Kundendaten.
- Die Haftung nach Abs. 2 ist je Vertragsjahr für alle Schadensfälle zusammen auf die für dieses Vertragsjahr geschuldete Nettovergütung begrenzt, mindestens jedoch auf 25.000 EUR.
- Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
- Bei Verlust oder Beschädigung von Daten haftet Complass in den Fällen des Abs. 2 nur für den Aufwand, der zur Wiederherstellung der Daten aus den von Complass nach § 14 Abs. 1 geschuldeten Sicherungen und aus den vom Kunden nach § 6 Abs. 6 zumutbar erstellten Exporten erforderlich ist.
- Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz und Aufwendungsersatz verjähren in zwölf Monaten ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; dies gilt nicht in den Fällen des Abs. 1.
- Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für Organe, Mitarbeitende und Erfüllungsgehilfen von Complass. Die Haftung nach Art. 82 DSGVO und zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
§ 17 Vertraulichkeit
- Die Parteien behandeln alle vertraulichen Informationen der anderen Partei, insbesondere Geschäftsgeheimnisse und Kundendaten, vertraulich und nutzen sie nur zur Vertragsdurchführung, auch für 3 Jahre nach Vertragsende.
- Complass setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
§ 18 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
- Soweit Complass personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien den Vertrag zur Auftragsverarbeitung auf Grundlage der Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 28 Abs. 7 DSGVO (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/915) mit den Anhängen I bis IV und ergänzenden Regelungen in der auf der Website abrufbaren Fassung. Der Abschluss erfolgt elektronisch bei Start der Testphase bzw. bei der Bestellung (Art. 28 Abs. 9 DSGVO).
- Für Daten, die Complass als eigener Verantwortlicher verarbeitet (zum Beispiel Vertrags-, Rechnungs- und Kontodaten, Sicherheitsprotokoll), gilt die Datenschutzerklärung.
- Bei Widersprüchen geht der Vertrag zur Auftragsverarbeitung diesen AGB in datenschutzrechtlichen Fragen vor.
- Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums in einem Land ohne Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission, gelten für die Übermittlung personenbezogener Daten von Complass an den Kunden zusätzlich die Standardvertragsklauseln der Europäischen Kommission nach Art. 46 Abs. 2 lit. c DSGVO (Durchführungsbeschluss (EU) 2021/914), Modul 4 (Übermittlung von Auftragsverarbeiter an Verantwortlichen), nach Maßgabe von Anhang V des Vertrags zur Auftragsverarbeitung; für Klausel 17 gilt deutsches Recht, für Klausel 18 sind die Gerichte in Düsseldorf zuständig. Sie werden zusammen mit dem Vertrag zur Auftragsverarbeitung geschlossen und gehen diesen AGB vor. Für die Einhaltung des Datenschutzrechts seines Sitzstaates, einschließlich der dort geltenden Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten an Complass in Deutschland, ist der Kunde verantwortlich.
§ 19 Umsetzungsbegleitung
- Bucht der Kunde zusätzlich eine Umsetzungsbegleitung bei Complass (zum Beispiel Onboarding-Workshop oder Pakete S, M, L), erbringt Complass diese als Dienstleistung (§§ 611 ff. BGB); ein bestimmter Erfolg ist nicht geschuldet. Der Umfang ergibt sich aus § 4 Abs. 6.
- Stunden sind innerhalb von 12 Monaten ab Buchung abrufbar; nicht abgerufene Stunden verfallen ohne Erstattung, es sei denn, Complass hat die Nichtinanspruchnahme zu vertreten.
- Beratungsleistungen von Partnern, die der Kunde unmittelbar beim jeweiligen Partner beauftragt, sind nicht Gegenstand dieses Vertrags; für sie gelten die Bedingungen des Partners.
§ 20 Änderungen dieser AGB
- Complass kann diese AGB für bestehende Verträge mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies aus triftigem Grund (zum Beispiel Gesetzesänderung, Rechtsprechung, neue Funktionen) erforderlich ist und das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zulasten des Kunden verschoben wird. Complass teilt Änderungen mindestens 6 Wochen vor Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist Complass in der Mitteilung hin. Widerspricht der Kunde, gelten die bisherigen AGB fort; jede Partei kann den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen. Änderungen der vereinbarten Hauptleistungen und der Preise sind nach diesem Absatz ausgeschlossen; hierfür gelten § 3 Abs. 5 und § 9 Abs. 7 bis 10. Auch diese Klausel kann nicht nach diesem Absatz geändert werden.
§ 21 Schlussbestimmungen
- Erklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB), soweit nicht anders bestimmt.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand Düsseldorf.
- Maßgeblich ist die deutsche Fassung. Übersetzungen, insbesondere die englische Fassung, dienen nur der Information.
- Ist eine Bestimmung unwirksam, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam; es gelten die gesetzlichen Vorschriften.