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Für wen

Für die Geschäftsleitung: Der Überblick, den die Geschäftsleitung braucht

Sie tragen die Verantwortung für die Cybersicherheit. Complass zeigt Ihnen den Stand verständlich, ohne dass Sie jede Anforderung kennen müssen.

Übersicht über Regelwerke, Aufgaben und Fristen in Complass (Beispielprojekt)

Die Herausforderung

Persönliche Verantwortung

Die Pflichten liegen bei der Geschäftsleitung selbst und lassen sich nicht vollständig an IT oder Dienstleister abgeben.

Wenig Überblick

Berichte aus IT und Fachbereichen sind technisch, verstreut und schwer zu vergleichen. Wo steht das Unternehmen wirklich?

Entscheidungen nachweisen

Wer welche Maßnahme wann gebilligt hat und welches Risiko bewusst getragen wird, muss später belegbar sein.

Was von der Geschäftsleitung verlangt wird

Für Einrichtungen, die unter NIS2 fallen, nennt das Gesetz die Geschäftsleitung ausdrücklich:

Regelwerke: NIS2 · ISO 27001 · KRITIS-Dachgesetz · DORA

  • Risikomanagementmaßnahmen billigen und ihre Umsetzung überwachen § 38 BSIG§ 38 BSIG Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen(1) Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen sind verpflichtet, die von diesen Einrichtungen nach § 30 zu ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. (2) Geschäftsleitungen, die ihre Pflichten nach Absatz 1 verletzen, haften ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den auf die Rechtsform der Einrichtung …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
  • Für Pflichtverletzungen haftet die Geschäftsleitung gegenüber der Einrichtung § 38 BSIG§ 38 BSIG Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen(1) Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen sind verpflichtet, die von diesen Einrichtungen nach § 30 zu ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. (2) Geschäftsleitungen, die ihre Pflichten nach Absatz 1 verletzen, haften ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den auf die Rechtsform der Einrichtung …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
  • Regelmäßig an Schulungen teilnehmen, um Risiken und Maßnahmen beurteilen zu können § 38 BSIG§ 38 BSIG Umsetzungs-, Überwachungs- und Schulungspflicht für Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen(1) Geschäftsleitungen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen sind verpflichtet, die von diesen Einrichtungen nach § 30 zu ergreifenden Risikomanagementmaßnahmen umzusetzen und ihre Umsetzung zu überwachen. (2) Geschäftsleitungen, die ihre Pflichten nach Absatz 1 verletzen, haften ihrer Einrichtung für einen schuldhaft verursachten Schaden nach den auf die Rechtsform der Einrichtung …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
  • Angemessene technische und organisatorische Maßnahmen treffen, vom Risikomanagement bis zur Lieferkette § 30 BSIG§ 30 BSIG Risikomanagementmaßnahmen besonders wichtiger Einrichtungen und wichtiger Einrichtungen(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, geeignete, verhältnismäßige und wirksame technische und organisatorische Maßnahmen, die in Absatz 2 konkretisiert werden, zu ergreifen, um Störungen der Verfügbarkeit, Integrität und Vertraulichkeit der informationstechnischen Systeme, Komponenten und Prozesse, die sie für die Erbringung ihrer Dienste nutzen, zu vermeiden und …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗
  • Erhebliche Sicherheitsvorfälle fristgerecht an das BSI melden § 32 BSIG§ 32 BSIG Meldepflichten(1) Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen sind verpflichtet, folgende Informationen an eine vom Bundesamt und dem Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe eingerichtete gemeinsame Meldestelle zu melden: - 1. unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Kenntniserlangung von einem erheblichen Sicherheitsvorfall, eine frühe Erstmeldung, in der angegeben wird, ob der …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗

So unterstützt Complass

Stand auf einen Blick

Fortschritt je Regelwerk, offene Maßnahmen und Fristen in einer Übersicht, verständlich auch ohne Fachwissen.

Mehr zur Funktion

Geschäftsleitungs-Cockpit

Beschlüsse zu Maßnahmen, die Überwachung der Umsetzung und die Schulungen der Geschäftsleitung dokumentieren, mit Fristen und Erinnerungen.

Mehr zur Funktion

Risiken bewusst entscheiden

Risiken mit Bewertung und Risikoappetit sehen, Behandlung oder Akzeptanz festhalten, mit Datum und Person.

Mehr zur Funktion

Betroffen oder nicht?

Der kostenlose Betroffenheitscheck zeigt in wenigen Minuten, ob NIS2 und weitere Regelwerke für Ihr Unternehmen gelten.

Zum Betroffenheitscheck
Risikoregister mit Bewertung und Behandlung in Complass (Beispielprojekt)
Risiken und Entscheidungen an einem Ort

Was Sie als Geschäftsleitung mindestens brauchen

Wenn Ihr Unternehmen unter NIS2 fällt, deckt diese Auswahl die Pflichten in Complass ab. Ob das so ist, zeigt der kostenlose Betroffenheits-Check.

Mindestauswahl Geschäftsleitung

Paket Start, Größe S

199 € netto pro Monat

  • NIS2: Risikomanagement-Maßnahmen und Meldepflichten; Meldungen bereiten Sie im Incident-Management vor (inklusive). (§§ 30, 32 BSIG (öffnet in neuem Tab))
  • Geschäftsleitungs-Cockpit: Die Geschäftsleitung muss die Risikomanagementmaßnahmen umsetzen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen. (§ 38 BSIG (öffnet in neuem Tab))
  • Incident-Management
  • DSGVO, KI-Verordnung und Hinweisgeberschutz (HinSchG) (Basisschutz)

Preise für Unternehmen, netto zzgl. USt., bei jährlicher Zahlung und 12 Monaten Mindestlaufzeit. Monatliche Zahlung mit 15 % Aufschlag. Stand 06.11.2026. Enterprise und Unternehmensgruppen auf Anfrage. Alle Pakete in der Preisübersicht

Die Pflichten können Sie auch ohne Complass erfüllen. Complass unterstützt bei Umsetzung und Nachweis und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Hinweise

Häufige Fragen

Müssen wir als Geschäftsleitung Fachwissen haben?

Sie müssen Risiken und Maßnahmen beurteilen können, deshalb verlangt das Gesetz regelmäßige Schulungen. Die Umsetzung im Detail übernehmen Informationssicherheit und IT; Complass bereitet den Stand für Sie verständlich auf.

Gilt das auch, wenn wir nicht unter NIS2 fallen?

Die Pflichten nach § 38 BSIG gelten für Einrichtungen unter NIS2. Unabhängig davon verlangen Kunden, Versicherer und Banken zunehmend Nachweise. Ob NIS2 für Sie gilt, zeigt der kostenlose Betroffenheitscheck.

Wer hilft uns beim Einstieg?

Complass bietet selbst Beratung an, von der Einordnung bis zum ersten Maßnahmenplan. Sprechen Sie uns an.

Complass mit Ihren eigenen Daten testen

Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.