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Für wen

Für Finanzwesen und Versicherungen: DORA im Griff, Dienstleister im Blick

DORA verlangt IKT-Risikomanagement, Meldungen, Resilienztests und die Steuerung Ihrer Dienstleister. Complass führt Sie durch alle Teile.

Risikoregister mit Bewertung, Verantwortlichen und Behandlung in Complass (Beispielprojekt)

Die Herausforderung

Viele Dienstleister, ein Register

Jede IKT-Dienstleistung gehört ins Informationsregister, mit Vertrag, Funktion und Unterauftragnehmern. Die Aufsicht fordert das Register jährlich an.

Vorfälle schnell einstufen

Ob ein IKT-Vorfall schwerwiegend und meldepflichtig ist, entscheiden feste Kriterien. Die Erstmeldung folgt binnen Stunden.

Verantwortung beim Leitungsorgan

Das Leitungsorgan trägt die Verantwortung für den IKT-Risikomanagementrahmen und muss ihn genehmigen, überwachen und regelmäßig überprüfen.

Was für Ihr Unternehmen gilt

DORA gilt unmittelbar in der gesamten EU. Für kleine und nicht verflochtene Unternehmen gibt es einen vereinfachten Rahmen, für die meisten anderen diese Pflichten:

Regelwerke: DORA · ISO 27001 · DSGVO · NIS2

  • IKT-Risikomanagementrahmen mit Strategie, Leitlinien, Schutz, Erkennung, Reaktion und Wiederherstellung, genehmigt und überwacht vom Leitungsorgan Art. 5 DORAArtikel 5 DORA Governance und Organisation(1) Finanzunternehmen verfügen über einen internen Governance- und Kontrollrahmen, der im Einklang mit Artikel 6 Absatz 4 ein wirksames und umsichtiges Management von IKT-Risiken gewährleistet, um ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu erreichen. (2) Das Leitungsorgan des Finanzunternehmens definiert, genehmigt, überwacht und verantwortet die Umsetzung aller Vorkehrungen im Zusammenhang mit dem …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗ Art. 6 DORAArtikel 6 DORA IKT-Risikomanagementrahmen(1) Finanzunternehmen verfügen über einen soliden, umfassenden und gut dokumentierten IKT-Risikomanagementrahmen, der Teil ihres Gesamtrisikomanagementsystems ist und es ihnen ermöglicht, IKT-Risiken schnell, effizient und umfassend anzugehen und ein hohes Niveau an digitaler operationaler Resilienz zu gewährleisten. (2) Der IKT-Risikomanagementrahmen umfasst mindestens Strategien, Leit- und Richtlinien, Verfahren …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗
  • IKT-bezogene Vorfälle erfassen, nach festen Kriterien klassifizieren und schwerwiegende Vorfälle in drei Stufen melden: Erstmeldung, Zwischenmeldung und Abschlussbericht Art. 17 DORAArtikel 17 DORA Prozess für die Behandlung IKT-bezogener Vorfälle(1) Finanzunternehmen bestimmen einen Prozess für die Behandlung IKT-bezogener Vorfälle, richten diese ein und wenden sie an, um IKT-bezogene Vorfälle zu erkennen, zu behandeln und zu melden. (2) Finanzunternehmen erfassen alle IKT-bezogenen Vorfälle und erheblichen Cyberbedrohungen. Finanzunternehmen richten angemessene Verfahren und Prozesse ein, um die kohärente und integrierte Überwachung, Handhabung und …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗ Art. 18 DORAArtikel 18 DORA Klassifizierung von IKT-bezogenen Vorfällen und Cyberbedrohungen(1) Finanzunternehmen klassifizieren IKT-bezogene Vorfälle und bestimmen deren Auswirkungen anhand folgender Kriterien: - a) Anzahl und/oder Relevanz der Kunden oder anderer Gegenparteien im Finanzbereich, die von dem IKT-bezogenen Vorfall betroffen sind, und gegebenenfalls des Werts oder der Anzahl der davon betroffenen Transaktionen und ob der IKT-bezogene Vorfall einen Reputationsschaden verursacht hat; - b) …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗ Art. 19 DORAArtikel 19 DORA Meldung schwerwiegender IKT-bezogener Vorfälle und freiwillige Meldung erheblicher Cyberbedrohungen(1) Finanzunternehmen melden der nach Artikel 46 jeweils zuständigen Behörde gemäß Absatz 4 schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle. Unterliegt ein Finanzunternehmen der Aufsicht mehr als einer nach Artikel 46 zuständigen nationalen Behörde, so benennen die Mitgliedstaaten eine einzige zuständige Behörde als einschlägige zuständige Behörde, die für die Wahrnehmung der im vorliegenden Artikel aufgeführten Funktionen und …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗
  • Die digitale operationale Resilienz regelmäßig testen; ausgewählte Unternehmen zusätzlich mit bedrohungsorientierten Penetrationstests Art. 24 DORAArtikel 24 DORA Allgemeine Anforderungen für das Testen der digitalen operationalen Resilienz(1) Um die Vorbereitung auf die Handhabung IKT-bezogener Vorfälle zu bewerten, Schwächen, Mängel und Lücken in Bezug auf die digitale operationale Resilienz zu erkennen und Korrekturmaßnahmen umgehend umzusetzen, erstellen, pflegen und überprüfen Finanzunternehmen, die keine Kleinstunternehmen sind, unter Berücksichtigung der in Artikel 4 Absatz 2 aufgeführten Kriterien ein solides und umfassendes Programm für das …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗ Art. 26 DORAArtikel 26 DORA Erweiterte Tests von IKT-Tools, -Systemen und -Prozessen auf Basis von TLPT(1) Gemäß Absatz 8 Unterabsatz 3 des vorliegenden Artikels ermittelte Finanzunternehmen, bei denen es sich weder um die in Artikel 16 Absatz 1 Unterabsatz 1 genannten Unternehmen noch um Kleinstunternehmen handelt, führen mindestens alle drei Jahre anhand von TLPT erweiterte Tests durch. Auf der Grundlage des Risikoprofils des Finanzunternehmens und unter Berücksichtigung der betrieblichen Gegebenheiten kann die …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗
  • IKT-Drittparteienrisiko steuern: Strategie, Informationsregister aller IKT-Dienstleistungen und Ausstiegsstrategien Art. 28 DORAArtikel 28 DORA Allgemeine Prinzipien(1) Finanzunternehmen managen das IKT-Drittparteienrisiko als integralen Bestandteil des IKT-Risikos innerhalb ihres IKT-Risikomanagementrahmens nach Artikel 6 Absatz 1 und im Einklang mit den folgenden Prinzipien: - a) Finanzunternehmen, die vertragliche Vereinbarungen über die Nutzung von IKT-Dienstleistungen für die Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit getroffen haben, bleiben jederzeit in vollem Umfang für die …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗
  • Verträge mit IKT-Dienstleistern müssen bestimmte Inhalte haben, etwa Leistungsbeschreibung, Standorte der Datenverarbeitung, Mitwirkung bei Vorfällen, Prüfrechte und Kündigungsrechte Art. 30 DORAArtikel 30 DORA Wesentliche Vertragsbestimmungen(1) Die Rechte und Pflichten des Finanzunternehmens und des IKT-Drittdienstleisters werden eindeutig zugewiesen und schriftlich dargelegt. Der vollständige Vertrag umfasst die Vereinbarung über die Dienstleistungsgüte und wird in einem schriftlichen Dokument, das den Parteien in Papierform zur Verfügung steht, oder in einem Dokument in einem anderen herunterladbaren, dauerhaften und zugänglichen Format dokumentiert. …Stand: 05.10.2026 · Quelle: EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024Original öffnen (EUR-Lex – ABl. L 333 vom 27.12.2022, eingearbeitet: Berichtigung ABl. L 2024/90822 vom 19.12.2024) ↗
  • Die Risikomanagement-, Melde- und Geschäftsleitungspflichten des BSI-Gesetzes gelten für Finanzunternehmen unter DORA nicht; DORA geht insoweit vor § 28 Abs. 6 BSIG§ 28 BSIG Besonders wichtige Einrichtungen und wichtige Einrichtungen(1) Als besonders wichtige Einrichtung gelten - 1. Betreiber kritischer Anlagen, - 2. qualifizierte Vertrauensdiensteanbieter, Top Level Domain Name Registries oder DNS-Diensteanbieter, - 3. Anbieter öffentlich zugänglicher Telekommunikationsdienste oder Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze, die - a) mindestens 50 Mitarbeiter beschäftigen oder - b) einen Jahresumsatz und eine Jahresbilanzsumme von jeweils …Stand: 02.11.2026 · Quelle: gesetze-im-internet.deOriginal öffnen (gesetze-im-internet.de) ↗

Typische Unternehmen

Banken und Sparkassen Schwerpunkt

Kreditinstitute mit eigener oder ausgelagerter IT, mit Informationsregister und Resilienztests.

Versicherer

Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen, ausgenommen sehr kleine Versicherer; Vermittler nur, wenn sie größer als ein mittleres Unternehmen sind (Art. 2 Abs. 3 DORA).

Zahlungs- und E-Geld-Institute

Zahlungsdienste mit hohen Anforderungen an Verfügbarkeit und Meldung von Vorfällen.

Wertpapierfirmen und Kapitalverwaltungsgesellschaften

Je nach Größe mit vollem oder vereinfachtem IKT-Risikomanagementrahmen; kleine registrierte Verwalter alternativer Investmentfonds sind ausgenommen.

So unterstützt Complass

DORA geführt umsetzen

Phasen von der Anwendbarkeit bis zur Überprüfung des Rahmens, mit Vorlagen für Strategie, Leitlinien, Testprogramm sowie Melde- und Klassifizierungsplan.

Mehr zur Funktion

Informationsregister und Verträge

Arbeitsvorlage für das Informationsregister, Vertragsprüfung nach Art. 30 und Ausstiegsplan je IKT-Dienstleistung.

IKT-Risiken und Notfallmanagement

Risikoregister mit Risikoappetit und Behandlungsplan, dazu Business-Impact-Analyse und Notfallpläne für kritische Funktionen.

Mehr zur Funktion

Dienstleister bewerten

IKT-Dienstleister einstufen, Selbstauskünfte und Nachweise anfordern und prüfen.

Mehr zur Funktion
Bewertung eines Risikos mit Eintrittswahrscheinlichkeit, Auswirkung und Restrisiko in Complass (Beispielprojekt)
IKT-Risiken bewerten und behandeln

Was Sie als Finanzunternehmen mindestens brauchen

Wenn DORA für Ihr Finanzunternehmen gilt, deckt diese Auswahl die Pflichten in Complass ab. Ob das so ist, zeigt der kostenlose Betroffenheits-Check.

Mindestauswahl Finanzunternehmen

Paket Start, Größe S, mit Notfallmanagement

278 € netto pro Monat

Preise für Unternehmen, netto zzgl. USt., bei jährlicher Zahlung und 12 Monaten Mindestlaufzeit. Monatliche Zahlung mit 15 % Aufschlag. Stand 06.11.2026. Pakete „in Kürze“ sind noch nicht buchbar. Enterprise und Unternehmensgruppen auf Anfrage. Alle Pakete in der Preisübersicht

Die Pflichten können Sie auch ohne Complass erfüllen. Complass unterstützt bei Umsetzung und Nachweis und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtliche Hinweise

Häufige Fragen

Müssen wir als Bank auch NIS2 umsetzen?

Für Risikomanagement, Meldungen und die Pflichten der Geschäftsleitung geht DORA vor; die entsprechenden Vorschriften des BSI-Gesetzes gelten für Finanzunternehmen im Anwendungsbereich von DORA nicht (§ 28 Abs. 6 BSIG). Andere Vorschriften, etwa zur Registrierung, sind in dieser Ausnahme nicht genannt. Prüfen Sie diese Punkte im Einzelfall.

Gilt DORA auch für kleinere Institute?

Ja, aber verhältnismäßig. Kleine und nicht verflochtene Wertpapierfirmen und einige weitere Unternehmen wenden einen vereinfachten IKT-Risikomanagementrahmen an (Art. 16 DORA). In Deutschland erstreckt das Kreditwesengesetz DORA zudem auf weitere Institute.

Hilft Complass beim Informationsregister?

Ja. Das DORA-Regelwerk enthält eine Arbeitsvorlage für das Informationsregister nach den technischen Durchführungsstandards. Die Einreichung bei der Aufsicht erfolgt über deren Meldeweg.

Complass mit Ihren eigenen Daten testen

Legen Sie Ihren Testzugang selbst an, auf Wunsch mit einem Beispielprojekt je Regelwerk. Wenn Sie Complass lieber erst gezeigt bekommen, fragen Sie eine Demo an.