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NIS2 ohne Excel: ein Portal statt Listen

NIS2 setzen Sie ohne Excel um, indem Maßnahmen, Nachweise, Zuständigkeiten, Lieferanten und Vorfälle an einem Ort zusammenlaufen statt in Tabellen und E-Mail-Verläufen. In Complass führen Sie jede Mindestmaßnahme nach § 30 BSIG mit Status, verantwortlicher Person und Nachweis, steuern Aufgaben mit Erinnerung und Freigabe und prüfen Vorfälle geführt auf ihre Meldepflicht.

Complass: Maßnahmenplan mit Zuständigen, Fälligkeit und Status
Inhalt
  1. Was NIS2 im Alltag bedeutet
  2. Wo Excel und E-Mail an Grenzen kommen
  3. So läuft dieselbe Arbeit in Complass
  4. Checkliste für den Umstieg
  5. Häufige Fragen
  6. Weiterlesen

Stand:

Vorhandene Excel-Listen übernehmen Sie per Import, und als Export bleibt Excel erhalten. Dieser Leitfaden zeigt, wo Tabelle und Postfach an Grenzen kommen, wie dieselbe Arbeit in Complass läuft und was Sie für den Umstieg brauchen.

Was NIS2 im Alltag bedeutet

NIS2 ist die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555. In Deutschland setzt das NIS2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) sie vor allem über das BSI-Gesetz (BSIG) um. Für betroffene Einrichtungen ergeben sich daraus vier Arbeitsfelder:

  • Registrierung beim BSI (§ 33 BSIG).
  • Risikomanagementmaßnahmen umsetzen und nachweisen, darunter die Sicherheit der Lieferkette (§ 30 BSIG).
  • Erhebliche Sicherheitsvorfälle melden, in mehreren Stufen (§ 32 BSIG).
  • Verantwortung der Geschäftsleitung: die Maßnahmen beschließen, ihre Umsetzung überwachen und regelmäßig an Schulungen teilnehmen (§ 38 BSIG).

Das meiste davon ist keine einmalige Aufgabe. Maßnahmen werden überprüft, Nachweise erneuert, Lieferanten bewertet und neue Vorfälle geprüft. Genau dort zeigt sich, ob ein Werkzeug den Alltag trägt.

Wo Excel und E-Mail an Grenzen kommen

Für eine erste Bestandsaufnahme ist eine Tabelle ein guter Anfang. Schwierig wird es, sobald mehrere Personen mitarbeiten, Nachweise dazukommen und die Arbeit über Jahre laufen soll:

  • Versionen: Die Liste geht per E-Mail hinaus, wird bearbeitet und kommt zurück. Danach gibt es mehrere Fassungen, und wer was wann geändert hat, lässt sich kaum noch nachvollziehen.
  • Nachweise: Richtlinien, Protokolle und Zertifikate liegen in Ordnern und Postfächern. Die Verbindung zwischen Anforderung und Nachweis besteht nur als Dateiname in einer Zelle, und ein abgelaufenes Zertifikat fällt erst auf, wenn jemand danach fragt.
  • Zuständigkeiten: Eine Spalte „verantwortlich“ erinnert niemanden an einen Termin. Erinnerungen, Rückfragen und Freigaben laufen über einzelne E-Mails, die nur die Beteiligten sehen.
  • Lieferantenbewertungen: Fragebögen gehen als Anhang hinaus und kommen in unterschiedlichen Fassungen zurück. Antworten und Nachweise führen Sie von Hand zusammen und fassen einzeln nach.
  • Meldekette bei Vorfällen: Bei einem Sicherheitsvorfall ist schnell und begründet zu entscheiden, ob gemeldet werden muss, und jede Meldestufe hat ihre eigene Frist. In einer Tabelle halten Sie Prüfung, Fristen und Stand jeder Meldung selbst nach.

Das ist kein Fehler der Tabelle. Tabellen sind für Zahlen und Listen gemacht, nicht für Zuständigkeiten, Freigaben und Nachweise über mehrere Jahre.

Der Unterschied auf einen Blick:

ThemaExcel und E-MailComplass
VersionenMehrere Fassungen in Postfächern und OrdnernEin gültiger Stand mit Verlauf der Änderungen
NachweiseDateiname oder Pfad in einer ZelleNachweisdatei an der Anforderung, mit Ablaufdatum und Erinnerung
ZuständigkeitSpalte „verantwortlich“ ohne ErinnerungAufgabe mit Zuständigen, E-Mail-Erinnerung und Freigabe
LieferantenFragebogen als E-Mail-AnhangSelbstauskunft im Lieferantenportal, mit Nachweisen
VorfällePrüfung und Fristen selbst nachhaltenGeführte Prüfung der Meldepflicht mit berechneten Fristen

So läuft dieselbe Arbeit in Complass

  1. Betroffenheit klären. Eine erste Einschätzung gibt der kostenlose Betroffenheits-Check. Im NIS2-Modul führt die erste Phase durch Zuordnung, Größenschwellen, Konzernstrukturen und Sonderregime, mit Begründung für Ihre Dokumentation.
  2. Vorhandenes übernehmen. Den Stand Ihrer Maßnahmen (Anwendbarkeit, Begründung, Status, Nachweis, verantwortliche Person, Prüfzyklus) und Ihre Richtlinienliste importieren Sie aus Excel oder CSV, mit einer Vorschau vor der Übernahme. Asset-Listen und Maßnahmenpläne übernehmen Sie ebenso.
  3. Maßnahmen im Katalog führen. Der Katalog zu § 30 BSIG und Art. 21 NIS2 zeigt jede Mindestmaßnahme mit Anwendbarkeit, Status und Nachweis, dazu eine verantwortliche Person und einen Überprüfungszyklus. Verknüpfen Sie ihn mit ISO/IEC 27001, gelten die Nachweise für beide Regelwerke.
NIS2-Katalog der Demo-Firma, Eintrag „Informationssicherheitsleitlinie gebilligt“ (Art. 21 Abs. 2 lit. a NIS2, § 30 Abs. 2 Nr. 1 BSIG) mit Anwendbarkeit, Status, Begründung, Nachweis, verantwortlicher Person und Nachweisdateien
Katalog der Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG: je Punkt Anwendbarkeit, Status, Begründung, Nachweis und verantwortliche Person, hier verknüpft mit ISO 27001 A.5.1.
  1. Aufgaben mit Zuständigen und Terminen. Aus Lücken werden Aufgaben mit Zuständigen, Fälligkeit und E-Mail-Erinnerung, auf Wunsch wiederkehrend. Eine fertige Aufgabe geht auf Wunsch zur Freigabe an eine zweite Person. Alle Termine stehen in einer Liste, auch als Kalender-Abo in Outlook, Apple oder Google.
Maßnahmenplan der Demo-Firma als Board mit den Spalten Offen, In Arbeit, Wartet auf Freigabe und Erledigt
Maßnahmenplan als Board: Aufgaben mit Zuständigen und Fälligkeit, fertige Aufgaben warten auf die Freigabe durch eine zweite Person.
  1. Dokumente und Nachweise mit Versionen. Vorlagen mit Ausfüllhilfe durchlaufen Entwurf, Prüfung und Freigabe und behalten ihre Versionen. Nachweisdateien prüft eine zweite Person. Zertifikate und Prüfberichte tragen ein Ablaufdatum, und Complass erinnert rechtzeitig.
  2. Lieferanten arbeiten mit. Sie stufen Lieferanten ein und laden sie zur Selbstauskunft ein. Der Lieferant antwortet in seinem eigenen, kostenlosen Zugang und lädt Nachweise hoch. Sie prüfen jede Antwort und fordern bei Bedarf nach; aus Lücken werden Maßnahmen mit Frist oder Risiken.
Lieferant der Demo-Firma, Reiter Bewertungen: Selbstauskunft mit Fragebogen-Modul, Modus extern und Fälligkeit
Selbstauskunft eines Lieferanten: Der Lieferant beantwortet den Fragebogen bis zur Fälligkeit im Lieferantenportal.
  1. Vorfälle geführt prüfen. Prüffragen aus dem Gesetzestext führen zur Entscheidung „meldepflichtig oder nicht“, mit Begründung für die Dokumentation. Die Meldestufen nach § 32 BSIG erscheinen mit berechneter Frist, die Inhalte bereiten Sie je Stufe vor. Die Meldung selbst geben Sie im Meldeportal der Behörde ab.
Vorfall der Demo-Firma mit Meldeweg NIS2: Meldestufen mit Frist und Verweis auf § 32 BSIG
Vorfall mit Meldeweg NIS2: jede Meldestufe mit berechneter Frist und Rechtsgrundlage nach § 32 BSIG.
  1. Geschäftsleitung einbinden. Im Geschäftsleitungs-Cockpit nach § 38 BSIG beschließt die Geschäftsleitung die Maßnahmen, überwacht die Umsetzung je Quartal und weist ihre Schulungen nach. Jedes Mitglied bestätigt persönlich.
Karte „Beschluss über die Risikomanagementmaßnahmen“ der Demo-Firma: Version 3 vorbereitet, 0 von 2 bestätigt, Version 2 von 2 von 2 Mitgliedern bestätigt
Geschäftsleitungs-Cockpit nach § 38 BSIG: Beschluss über die Risikomanagementmaßnahmen mit dem Stand der Bestätigungen je Version.
  1. Stand nach außen geben. Statusbericht und Kataloge exportieren Sie als PDF und Excel, das Compliance-Paket als ZIP mit allen Nachweisdateien und Prüfsummen. Ihren Auditor laden Sie kostenlos zu einer Prüfung ein, befristet und mit Protokoll jedes Zugriffs.

Excel bleibt dabei ein Werkzeug für Ein- und Ausgabe: zum Übernehmen vorhandener Listen und für Exporte, nicht mehr als Ablage für den laufenden Stand.

Checkliste für den Umstieg

  • Betroffenheit geprüft und die Einstufung mit Begründung dokumentiert.
  • Vorhandene Listen gesammelt: Maßnahmen, Richtlinien, Assets, Lieferanten.
  • Je Maßnahme eine verantwortliche Person und einen Überprüfungszyklus festgelegt.
  • Nachweise der passenden Anforderung zugeordnet, Ablaufdaten von Zertifikaten erfasst.
  • Offene Punkte als Aufgaben mit Zuständigen und Fälligkeit angelegt.
  • Wichtige Lieferanten eingestuft und zur Selbstauskunft eingeladen.
  • Ablauf bei Sicherheitsvorfällen festgelegt: wer die Meldepflicht prüft und wer meldet.
  • Beschluss und Überwachung durch die Geschäftsleitung geplant, Schulungen terminiert.
  • Festgelegt, welche Berichte Geschäftsleitung, Kunden und Auditoren erhalten.
  • Die alte Tabelle als abgelöst gekennzeichnet, damit nur noch ein Stand gilt.

Häufige Fragen

Gibt es eine NIS2-Vorlage für Excel?

Für eine erste Bestandsaufnahme ist eine Tabelle mit den Mindestmaßnahmen nach § 30 BSIG ein brauchbarer Start. Für den laufenden Betrieb fehlen ihr aber Erinnerungen, Freigaben, Versionen und die Verbindung zu den Nachweisen. In Complass ist der Katalog zu § 30 BSIG angelegt. Ihre bestehende Tabelle übernehmen Sie per Import; die Importvorlage gibt es als Excel- oder CSV-Datei.

Bekommen wir unsere Daten weiterhin als Excel-Datei?

Ja. Statusbericht, Kataloge und Maßnahmenplan exportieren Sie als Excel-Datei, den Management-Bericht als PDF und zusätzlich als Excel-Datei.

Übermittelt Complass Meldungen an die Behörde?

Nein. Complass berechnet die Fristen und bereitet die Inhalte vor. Die Meldung geben Sie im Meldeportal ab und tragen Zeitpunkt und Aktenzeichen im Vorfall ein.

Brauche ich zusätzlich ISO 27001?

Das BSIG schreibt keine Zertifizierung vor. ISO/IEC 27001 ist aber ein bewährter Rahmen. In Complass verknüpfen Sie beide Kataloge, sodass Nachweise für beide gelten.

Wir sind Zulieferer eines betroffenen Unternehmens. Betrifft uns NIS2?

Nicht unmittelbar, wenn Sie selbst nicht unter § 28 BSIG fallen. Ihre Kunden müssen aber die Sicherheit ihrer Lieferkette berücksichtigen und fragen deshalb oft Nachweise an. Diese können Sie mit Complass strukturiert erbringen, zum Beispiel über ISO 27001.

In einer Demo zeigen wir Ihnen, wie Maßnahmen, Nachweise, Lieferanten und Vorfälle in Complass zusammenlaufen.

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Keine Rechtsberatung. Dieser Leitfaden gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt nicht die Prüfung im Einzelfall.