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Produktsicherheit nach der GPSR: was Hersteller und Händler heute erfüllen müssen

Ein Zubehörartikel im Webshop, ein Kanal über einen Marktplatz – und ein Maschinenbauer wird Hersteller von Verbraucherprodukten.

Titelseite des Whitepapers „Produktsicherheit nach der GPSR: was Hersteller und Händler heute erfüllen müssen“

Die Allgemeine Produktsicherheitsverordnung (GPSR, Verordnung (EU) 2023/988) gilt seit dem 13. Dezember 2024 für alle Verbraucherprodukte, auch gebrauchte und aufbereitete, und regelt erstmals ausführlich den Online-Handel. Für CE-Produkte gilt sie ergänzend: Pflichtangaben im Online-Angebot, Unfallmeldung, Marktplatzpflichten und Rückrufregeln gelten auch dort.

Das Whitepaper erklärt Rollen und Abgrenzung, Risikoanalyse einschließlich Cybersicherheit, technische Unterlagen, Kennzeichnung, Pflichtangaben im Online-Angebot, Beschwerden, Unfallmeldung über das Safety-Business-Gateway, Rückrufanzeige und Abhilfe sowie die Sanktionen nach dem Produktsicherheitsgesetz, mit einem 10-Schritte-Plan und einem Praxisbeispiel.

Neu in Version 1.1: die neue Produkthaftung (Richtlinie (EU) 2024/2853, neues Produkthaftungsgesetz ab 09.12.2026) und der Zeitplan bis zum Cyber Resilience Act.

Jedes Pflichtenkapitel enthält eine kurze Box „Umsetzung in Complass“ mit einem Bildschirmfoto aus der Plattform (Entscheidung W11); nur bereits veröffentlichte Funktionen werden genannt.

14 Seiten · Version 1.1 · Stand · Autor Marc Linden, Complass GmbH

Also available in English

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