Complass
Cyber Resilience Act für Hersteller von Hardware und Software
Freitagabend: eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle im eigenen Produkt. Und die Meldeuhr des CRA läuft schon seit September 2026.
Der Cyber Resilience Act (CRA, Verordnung (EU) 2024/2847) verpflichtet Hersteller, Einführer und Händler von Produkten mit digitalen Elementen zu Cybersicherheitsanforderungen über den gesamten Produktlebenszyklus. Anders als NIS2 richtet er sich nicht an Betreiber, sondern an diejenigen, die Hardware und Software mit digitalen Elementen in Verkehr bringen – vom Maschinenbauer mit vernetzter Steuerung bis zum reinen Softwarehersteller.
Das Whitepaper öffnet mit einem Freitagabend-Anruf über eine aktiv ausgenutzte Schwachstelle und erläutert von dort aus die Pflichten des CRA für Hersteller, Einführer und Händler: von der bereits seit dem 11.09.2026 laufenden Meldepflicht bis zu den vollen Pflichten (Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung) ab dem 11.12.2027, einschließlich Produktanforderungen aus Anhang I und Software-Stücklisten (SBOM), mit Praxisbeispielen für Hardware und Software.
Neu in Version 1.3: der Stand November 2026 (Meldeplattform, Durchführungsverordnung (EU) 2025/2392 zu den Produktkategorien, Normen), der korrigierte Meldeweg über die einheitliche Meldeplattform und die neue Produkthaftung.
Jedes Pflichtenkapitel enthält eine kurze Box „Umsetzung in Complass“ mit einem Bildschirmfoto aus der Plattform (Entscheidung W11); nur bereits veröffentlichte Funktionen werden genannt.
12 Strony · Wersja 1.3 · Stan na · Autor Marc Linden, Complass GmbH
Obecnie dostępne tylko w języku niemieckim.
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