Complass
NIS2 und EnWG für Stadtwerke: ein Unternehmen, zwei Rechtswege
Netzleitstelle nach dem Energiewirtschaftsgesetz, Wasserwerk nach dem BSI-Gesetz, und ein IT-Sicherheitskatalog in Überarbeitung: Was Stadtwerke heute erfüllen müssen und wie sie sich auf den neuen Katalog vorbereiten.
Seit der NIS2-Umsetzung am 6. Dezember 2025 steht die IT-Sicherheit von Netz- und Anlagenbetreibern in den §§ 5c bis 5e des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG). Betreiber von Energieversorgungsnetzen sind ohne Größenschwelle erfasst; für sie gelten die Kernpflichten des BSI-Gesetzes nicht (§ 28 Abs. 5 BSIG). Für Wasser, Abwasser, Fernwärme und andere Sparten im Querverbund bleibt es beim BSI-Gesetz.
Das Whitepaper ordnet jede Sparte ihrem Rechtsweg zu und erklärt den IT-Sicherheitskatalog der Bundesnetzagentur: die heute geltenden Kataloge von 2015 und 2018, die zwölf Themen aus § 5c Abs. 4 EnWG und den Stand des neuen Katalogs, der in Überarbeitung, aber noch nicht festgelegt ist. Dazu kommen Meldepflichten an die BSI-Meldestelle (24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat), Dokumentation und Bußgelder, die Pflichten der Geschäftsleitung nach § 5e EnWG und die physische Resilienz nach KRITIS-Dachgesetz und § 5f EnWG.
Mit 10-Schritte-Plan, Praxisbeispiel eines Stadtwerks im Querverbund, Checkliste und Boxen „Umsetzung in Complass“, darunter das Regelwerk EnWG und IT-Sicherheitskatalog; genannt werden nur Funktionen, die es gibt.
18 Pagine · Versione 2.1 · Stato al · Autore Marc Linden, Complass GmbH
Attualmente disponibile solo in tedesco.
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